Katzenhotel Birgit Hoffmann

 

 

AGB des Katzenhotels Hoffmann:

Katzenhotel Hoffmann

Inhaberin Frau Birgit Hoffmann

Langenhaus 1 a

42369 Wuppertal

Telefon: 0202/2461940

Telefax: 0202/4603941

Email: b.hoffmann@katzenhotel-hoffmann.de

 

  1. Das Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Birgit Hoffmann verpflichtet sich, die abgegebene(n) Katze(n) art- und verhaltensgerecht unterzubringen und bei der Pflege das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  2. Der Tierhalter erklärt bei Abgabe seiner Katze(n) verbindlich gegenüber dem Katzenhotel Hoffmann, dass seine Katze(n) gesund gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut und Leukose geimpft ist/sind. Alle Impfungen dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen, müssen aber mindestens 14 Tage vor dem Katzenhotelaufenthalt durchgeführt worden sein. Frischgeimpfte Katzen können leider keinen Aufenthalt im Katzenhotel erhalten.
  3. Der jeweilige Impfpass ist dem Katzenhotel Hoffmann bei Übergabe der Katze über den Pflegezeitraum auszuhändigen.
  4. Die übergebene(n) Katze(n) darf/dürfen nicht mit Flöhen, Läusen oder Milben befallen sein.
  5. Der Tierhalter erklärt gegenüber dem Katzenhotel Hoffmann bei Übergabe seiner jeweiligen Katze, dass diese kastriert bzw. sterilisiert ist. Nur solche Tiere werden vom Katzenhotel Hoffmann angenommen.
  6. Der Tierhalter erteilt vor Übergabe seiner Katze(n) unaufgefordert Auskunft über bekannte Erkrankungen und besondere charakterliche Eigenschaften der Katze(n).
  7. Sollte das Pflegetier während des Aufenthalts im Katzenhotel Hoffmann erkranken, so wird das Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann bevollmächtigt, auf Kosten des Tierhalters einen qualifizierten örtlichen Tierarzt aufzusuchen und die notwendigen Heilbehandlungen bei diesem in Auftrag zu geben. Bei der Auftragserteilung des Heilbehandlungsvertrages tritt das Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann als Vertreterin mit Vertretungsmacht des Tierhalters gegenüber dem jeweiligen Tierarzt auf. Sollte der Tierhalter aus irgendeinem Grunde nicht wirksam vertreten worden sein, so verpflichtet sich dieser gegenüber dem Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann die angefallenen Tierarzt- und sonstigen Kosten zu ersetzen.
  8. Die anfallenden Pflegekosten sind im Voraus an das Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann zu zahlen.
  9. Die Pflegekosten verstehen sich angefangenen Kalendertag. Der Bring- und Abholtag sind somit ebenfalls zu vergüten. Endet der Pflegevertrag vorzeitig, ohne dass dieses auf ein Verschulden des Katzenhotels Hoffmann bzw. deren Inhaberin Birgit Hoffmann zurückzuführen ist, so sind die Pflegekosten über den gesamten ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu zahlen.
  10. Bei durch Krankheit, Unfall etc. verstorbenen Katzen, unverschuldet entwichenen Katzen oder durch eine Rauferei o.ä. verletzten Katze kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz gegenüber dem Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Birgit Hoffmann geltend gemacht werden. In allen übrigen Fällen wird der Schadensersatzanspruch, soweit gesetzlich zulässig, auf 250,00 Euro beschränkt.
  11. Sollte(n) die Katze(n) nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin bei Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann abgeholt werden und der Tierhalter das Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann nicht über die Gründe der Nichtabholung informieren, so wird das Katzenhotel Hoffmann bzw. deren Inhaberin Frau Birgit Hoffmann vom Tierhalter bevollmächtigt, die Katze(n) dem örtlichen Tierschutzverein mit der Maßgabe einer Weitervermittlung an Dritte zu übergeben. Tiere die nicht zum vertraglichen Pflegeende abgeholt werden, werden mit dem vertraglich vereinbarten Tagespflegesatz weiter berechnet.
  12. Im Falle eines Rücktritts des Tierhalters vom vereinbarten Pflegevertrag werden nachfolgende Stornierungskosten als Schadensersatz zwischen den Parteien vereinbart:
    Rücktritt bis 15 Tage vor dem Bringtag – keine Stornierungskosten. Für einen Rücktritt 14 Tage und weniger vor dem gebuchten Pflegezeitraum wird pro ausgefallenem Pflegetag eine Entschädigungsleistung in Höhe von 4, 55 € pro Tag und Tier vereinbart. Dem Tierhalter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Katzenhotel Hoffmann kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
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Katzenhotel Birgit Hoffmann  |  b.hoffmann@katzenhotel-hoffmann.de